Geblitzt auf der BAB 13, km 69,7, Höhe AS Ruhland, in FR AS Bronkow- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h vor? Dann stehen die Chancen sehr gut, den Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten. Denn gemessen wird hier mit einem Einseitensensor des Typs ESO 8.0, ein Blitzertyp, der für seine Fehleranfälligkeit berüchtigt ist.

Die Funktionsweise ist einfach erklärt. Die auf dem länglichen Messbalken befindlichen fünf Sensoren registrieren auf einer Länge von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Dadurch kann die benötigte Fahrzeit bestimmt und dann in einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Aber schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs sowie Reflektionen, können das Messergebnis verfälschen.  Auch das Licht von LED- Scheinwerfern hat diese Wirkung. Befinden sich zeitgleich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Es kann dann nicht sicher nachgewiesen werden, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Die Sensoren müssen genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert sein. Häufig ist die Ausrichtung beim Aufbau nicht genau genug und dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten oder ist die Geräteeichung erloschen, kann der Verteidiger erfolgreich ein Verwertungsverbot durchsetzen. 

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die von ihm betreuten Verfahren werden überdurchschnittlich häufig eingestellt. Auch bezüglich dieser Messstelle erspart er monatlich einer Vielzahl von Mandanten die drohenden Strafen.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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