Geblitzt auf der BAB 14, zw. AK Wismar u. AS Jesendorf, Brückenbauwerk 2155/513, Ri. Jesendorf- Rat vom Fachanwalt

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Der zeitnah folgende Bußgeldbescheid kann dann teuer werden.

Bei einer Überschreitung um 21 km/h drohen dann ein Bußgeld von 115 € sowie ein Punkt, bei 26 km/h sind es ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und schon 180 €. Dies steigert sich alle weiteren 5 km/h und kann für Fahrer in der Probezeit und Wiederholungstäter noch extra erhöht werden. So kommt zumindest eine Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an Aufbauseminaren in Betracht.

Allerdings kann Ihnen bei dieser Messstelle ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Eingesetzt wird hier nämlich Blitzer, der mit dem Lichtmessverfahren arbeitet. Dabei werden die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede registriert und mit deren Hilfe die Geschwindigkeit bestimmt. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird das Fahrzeug fotografisch festgehalten.

Bei diesem Messprinzip können aber schon feinste Lichtreflexe, etwa der Schatten des eigenen oder einen fremden Fahrzeugs die Geschwindigkeitsberechung zu Ihren Lasten beeinflussen.

Gleiches gilt für das flackernde Licht von LED- Scheinwerfern. Weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), kann die exakte Bestimmung des Umrisses bei Dunkelheit beeinträchtigt und die ermittelte Geschwindigkeit falsch bestimmt werden.

Häufig wird beim Aufbau der Scanwinkel falsch eingestellt. Die hierdurch auftretenden "Schrägmessungen" führen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Gleiches gilt, wenn der Blitzer nicht genau parallel zur Fahrbahn ausgerichtet ist. Auch dieser Mängel bei der Justierung tritt sehr häufig auf.

Wird festgestellt, dass dieses Gerät zum Zeitpunkt der Messung nicht gültig geeicht war, wird die gesamte Messung in der Regel  annulliert und der Betroffene freigesprochen. Als Minimum wird ein Toleranzbereich von 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel sowie Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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