Geblitzt auf der BAB 15, bei km 24,1, in FR Cottbus- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann kann der zeitnah folgende Bußgeldbescheid teuer und unangenehm werden. Schon ab 21 km/ zuviel droht nach derzeitigen Bußgeldkatalog (April 2021) ein Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 70 €. Bei 26 km/h sind es ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und 80 €. Die Strafen steigern sich jeweils bei den nächsten 5 km/h. Außerdem kann die Bußgeldstelle diese für Wiederholungstäter und Fahranfänger extra erhöhen, so durch die vorschnelle Annahme eines Vorsatzes.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und bei dieser Messstelle sind die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses sendet Laserstrahlen im Infrarotbereich aus, 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 145 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt in diese Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeitmessung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass dieses Fahrzeug die Lichtimpulse reflektiert und zurücksendet, wodurch sich ein dreidimensionales Bild ergibt. Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen, aus welcher sich die Durchschnittsgeschwindigkeit ergibt, die auf einer Strecke zwischen 20 m und 50 m vor der Kamera errechnet wird. Ist der Grenzwert überschritten, wird diese ausgelöst.

Jedoch werden bei über 50 % aller Messungen Daten gewonnen und verwertet, die nicht aus dem zulässigen Messbereich stammen. Dieses ist ein klarer Verstoß gegen die Gerätezulassung.

Bei etwa der Hälfte aller Messungen führen verzerrte Rückstrahlen zu falschen Geschwindigkeitsangaben. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Die ungenaue Einstellung des Scanwinkels, welcher den Blitzer an die konkrete Fahrbahnneigung anpasst, ist der häufigste Anwendungsfehler. Sogenannte Schrägmessungen führen aber automatisch zu erhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Auch aus diesem Grund muss das Messpersonal eine Schulung an dem Gerät vor dem ersten Einsatz absolvieren. Findet sich kein entsprechender Fortbildungsnachweis in der Messakte, kann die Geschwindigkeitsbestimmung nicht als exakt gewertet werden.

Häufig werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten und die Eichung des Gerätes wird deswegen nicht erneuert. Ist diese aber abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



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