Geblitzt auf der BAB 17, km 6,4, BW Pesterwitzer Str., FR Prag – Dresden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Sachsen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/ vor? Dann lohnt es sich gegen die drohenden Strafen mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers vorzugehen. Denn die Schwächen und Ungenauigkeiten des hier aufgebauten Einseitensensor ESO 8.0 sind der Grund, warum die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren hier überdurchschnittlich ist.

Dieser Blitzertyp ist charakterisiert durch seinen länglichen Messbalken, auf welchem sich fünf Messsenssoren befinden. Diese registrieren in einem Messbereich von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und damit eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber bei dieser Messmethode können schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, die Messwerte verfälschen. Auch das Licht von LED- Scheinwerfern hat diese Wirkung. Weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), kann die exakte Bestimmung des Umrisses beeinträchtigt und die ermittelte Geschwindigkeit falsch bestimmt werden. Der Messbalken muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Aber häufig ist die Justierung beim Aufbau nicht genau genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Sobald sich mehr als Ein Fahrzeug im Messbereich befindet, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen, dann ist nicht sicher nachweisbar, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.  Oft ist auch die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig. Dann ist die Messung nicht verwertbar, zumindest wird ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Das Messpersonal muss an diesem Gerätetyp geschult sein. Fehlt ein schriftlicher Nachweis in der Akte, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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