Geblitzt auf der BAB 2, bei km 158,587, Fahrtrichtung Berlin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Landkreises Helmstedt zeitnah ein entsprechender Bußgeldbescheid. Aber hier lohnt es sich die Messung anzufechten, denn die Erfolgschancen eines Einspruchs sind hier überdurchschnittlich gut.

Gemessen wird nämlich mit dem Messsystem TraffiStar S 330. Dessen Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs. Bei dieser Messmethode werden zwei Koaxialkabel in einem festgelegten Abstand von 1,5 Meter quer zur Fahrbahn verlegt. Es wird gemessen, wie viel Zeit ein Fahrzeug benötigt, um beide Kabel zu überfahren. Die gefahrene Geschwindigkeit wird dann per Weg-Zeit-Berechnung ermittelt.

Für eine genaue Messung muss sich aber die Fahrbahn in dem Idealzustand befinden, die sie zum Zeitpunkt der Installation der Kabel aufwies. Dieses ist aber durch Witterungsbedingungen, den natürlichen Abrieb, Bremsvorgänge schwerer Transporter und anderer Umwelteinflüsse eben nicht der Fall. Die Kabel dürfen sich auch nicht um einen Millimeter verschoben haben. Diese ist aber die charakteristische Folge der starken Fahrbahnbeanspruchung an dieser Stelle. Sehr häufig treten auch feine Risse im Straßenbelag auf, welche das Messergebnis ebenfalls verfälschen Nicht selten haben auch Erschütterungen auf den anderen Fahrbahn einen negativen Einfluss auf die Geschwindigkeitsberechnung.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  Damit ist das Gutachten die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Fehler  Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.



Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema