Geblitzt auf der BAB 24, km 216,0 in FR Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten? Dann kann der dem Anhörungsbogen folgende Bußgeldbescheid teuer werden. 

Neben hohen Bußgeldern droht schon ab 21 km/h zuviel ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot. Dies steigert sich alle 5 km/h und kann bis zu einem Bußgeld von 600 €, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot reichen. Für Wiederholungstätern und Fahrer in der Probezeit kann die Strafe jeweils extra erhöht werden.

Ein erfahrener Verteidiger kann aber mit Hilfe der Schwächen des hier verwendeten Lasermessgerätes PoliscanSpeed Ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieses ist einer der umstrittensten Blitzer Deutschlands und für seine Fehleranfälligkeit bekannt.

Durch die fehlerhafte Verarbeitung der ausgesandten Laserimpulse stimmen bei etwa der Hälfte aller Messungen die angezeigten Werte nicht mit der tatsächlichen Geschwindigkeit überein.

Bei Überholvorgängen und Kolonnenfahrten hat das Gerät Zuordnungsschwierigkeiten, nicht immer ist dann belegt, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Teilweise werden Werte außerhalb des zulässigen Messbereichs von 20 bis 50 m gewonnen. Dies ist ein Indiz, dass auch die restliche Messung nicht exakt verlief.

Der Scanwinkel fixiert den Blitzer auf die konkrete Fahrbahnneigung. Sollte er nicht exakt eingestellt sein, kommt es zu sogenannten "Schrägmessungen", die automatisch zu einer erhöhten Geschwindigkeitsanzeige führen.

Um dieses zu verhindern, sollen alle Beamte eine Fortbildung an dem Gerät absolvieren. Ist aber in der Messakte kein entsprechendes Zertifikat vorhanden, ist die Messung zu verwerfen.

Oft werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten, was oft eine nicht mehr gültige Eichung zur Folge hat. In diesen Fällen ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.

 


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