Geblitzt auf der BAB 24, km 232,6, in FR Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Dann kann die drohende Strafe teuer werden, andererseits sind die Erfolgschancen für Ihren Einspruch bei dieser Messstelle aber überdurchschnittlich gut. Geblitzt wird nämlich mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed und dessen Messprinzip ist äußerst fehlerträchtig.

Die Arbeitsweise dieses Blitzers ist einfach erklärt. Das Gerät sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn in einem Bereich  bis 75 Meter erfassen. Darin befindliche Fahrzeuge reflektieren die Strahlen und senden sie zu dem Messsensor zurück. Dabei werden Daten gewonnen, die ein Bestimmen der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit ermöglichen.  Dies ist die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch führt hier die überlange Messstrecke zu einer nicht beabsichtigten Signalauffächerung. Dadurch werden natürlich auch die Rückstrahlimpulse verzerrt und die Messdaten verfälscht. Dies geschieht so häufig, dass schon allein wegen dieses Funktionsfehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Befindensich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein überzeugender Nachweis möglich,  welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Oft wird beim Aufbau auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet. Dann führen schon kleinste Abweichungen zu falschen Messergebnissen. Bei einer abgelaufenen Geräteeichung wird die sogar die gesamte Messreihe annulliert. Fehlt ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, liegt ebenfalls ein Verwertungsverbot vor. Dies gilt auch, wenn beim Aufbau nicht alle Funktionstests ausführlich dokumentiert wurden.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, welche bei der Durchsicht Ihrer Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten ein. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in beiden Varianten erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 


Foto(s): andreas junge

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