Geblitzt: auf der BAB 4/ Jagdberg Richtung Dresden, km 174,739. Überholspur- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in 06553 Artern wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann kann die drohende Strafe empfindlich sein. Bei 21 km/h zuviel drohen schon ein Punkt und Bußgeld von 70 km/h. Bei 26 km/ sind es schon 80 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Dies steigert sich kontinuierlich bei den nächsten 5 km/h und kann für Wiederholungstäter und Fahrer in der Probezeit extra erhöht werden.

Allerdings sind hier die Schwächen der verwendeten Piezomessung der beste Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs gegen den drohenden Bußgeldbescheid. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen daher das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Dieser Blitzer misst mit Hilfe von in der Fahrbahn eingelassenen Messkabeln, welche die jeweiligen Druckunterschiede messen.

Jedoch ist durch die starke Abnutzung, den natürlichen Verschleiss und die Erschütterungen durch Bremsvorgänge der zu fordernde Idealzustand der Fahrbahn nicht mehr gegeben. Rillen, leichte Ausbuchtungen und kleinste Verschiebungen der Kabel beeinflussen die Messung unzulässig zu Ihren Lasten.

Die Kabel müssen in einem standardisierten Abstand genau in der Fahrbahn eingelassen sein. Oft sind die Messpunkte nicht mehr genau fixiert. Wird dieses bei einer Kontrolle  der Messung festgestellt, können die Daten keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Nicht selten sind die Wartungsintervalle überschritten. Dann ist die Genauigkeit der Messung kategorisch zu verneinen.

Gleiches gilt für den Fall, dass die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Experten für Verkehrsmesstechnik können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle diese und noch viele andere Fehler finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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