Geblitzt auf der BAB 4, KM 0.5, Gem Dresden, FR Prag-Chemnitz- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen fast immer zeitnah der angedrohte Bußgeldbescheid. Bei dieser Messstelle lohnt sich aber die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers.

Geblitzt wurden Sie von einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed. Dieser Blitzer ist seit von Anfang in der Kritik der Fachgerichte. Diese führte unter anderem dazu, dass die gesamte Software durch den Hersteller ausgetauscht werden musste. Allerdings hat dies nichts an den grundlegenden Schwächen des Messgerätes geändert.

Dieses sendet Laserstrahlen aus, die von den ankommenden Fahrzeugen an den Blitzer zurückgesandt werden. Die hieraus gewonnenen Werte ermöglichen die Bestimmung der Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke. Damit kann die gefahrene Geschwindigkeit berechnet werden. Die Kamera wird ausgelöst, sobald der Grenzwert überschritten wird.

Allerdings haben deutschlandweite Testreihen ergeben, dass bei über der Hälfte alles Messungen verzerrte Rückstrahlsignale zu falschen Geschwindigkeitsangaben führen. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrem Vorgang gegeben sein.

Bei über 50 % aller Messungen werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwerwiegende Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweiserhebungsverbot zur Folge haben.

Unübersichtliche Verkehrssituationen können zu Zuordnungsschwierigkeiten führen. So ist bei Überholmanövern oder Kolonnenfahrten nicht immer nachweisbar, dass die behauptete Geschwindigkeit auch von dem abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde.

Die Einstellung des exakten Scanwinkels bereitet den Messbeamten oft Schwierigkeiten. Dann kommt es zu sogenannten "Schrägmessungen", deren Ergebnis automatisch zu hohe Messwerte sind.

Fehlt es an einem Nachweis, dass die Beamten an dem Gerät geschult wurden, kann die Messung nicht als ordnungsgemäß gelten.

Bei der aktuellsten Softwareversion ist der Auswerterahmen nicht mehr als Rechteck in das Messfoto eingeblendet, sondern es ist im oberen rechten Bildrand eine Ecke "abgeschnitten". Es ist nicht immer erkennbar, ob sich eventuell noch ein weiteres Fahrzeug in diesem "blinden Fleck" befindet und sich die Messung auf dieses bezieht.

Sollte die Eichung des Blitzers abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihre Messung ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überproportional viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema