Geblitzt auf der BAB 4, Mühlberg, Frankfurt – Dresden, km 233.0- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Dann können lohnt  sich die Überprüfung des Sachverhalts durch einen erfahrenen Verteidiger. Denn die Geschwindigkeit wird hier mit Hilfe eines Lasermessgeräts des Typs PoliScan Speed festgestellt. Dessen Fehleranfälligkeit ist aber die Hauptursache, dass hier überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden. 

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Es werden Laserimpulse ausgesandt, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Fahrzeuge im Messbereich reflektieren diese Signale und senden sie zu dem Messgerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Feststellung der für die Strecke benötigten Fahrzeit. Danach kann mittels einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Jedoch führt die überlange Messstrecke zu einer Signalauffächerung und damit einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Die damit verbundene Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass schon aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Außerdem muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist aber die Justierung nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, bestehen Schwierigkeiten bei der Objekterfassung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Die Messbeamten müssen vor dem Einsatz an diesem Gerätetyp geschult werden. Fehlt hierfür ein zertifizierter Nachweis in der Akte, darf die Messung nicht verwertet werden. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Diese und noch sehr viele andere Fehler werden bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, auch für die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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