Geblitzt auf der BAB 43, km 42,187, FR Münster- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Falls Sie hier geblitzt wurden, stehen die Chancen sehr gut, den drohenden Strafen zu entgehen. Denn der Geschwindigkeitsverstoß wird hier mit einem Einseitensensor ES 3.0 nachgewiesen.

Dieser Blitzer ermittelt die Geschwindigkeit durch die Registrierung der von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. 

Aber gerade dieses Messprinzip führt dazu, dass schon winzigste Lichtreflexe, wie etwa ein Fahrbahnschaden auf der Autobahn, die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen können. Außerdem muss der Messwinkel genau auf die Fahrbahnneigung justiert werden. Oft geschieht dies nicht mit der nötigen Genauigkeit und dann führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers, kann es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung kommen. Dann ist nicht sicher nachweisbar, bei welchem Messobjekt die Geschwindigkeit gemessen wurde. Nicht selten ist die Geräteeichung abgelaufen, dann wird bei einer gerichtlichen Überprüfung die gesamte Messreihe verworfen oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele seiner Fälle werden eingestellt  oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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