Geblitzt auf der BAB 6, km 654,000, Nürnberg-Mannheim- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Wegen der Überschreitung  hier geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h haben Sie einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Karlsruhe erhalten?

Sollten Sie nicht rechtzeitig reagieren, kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden. Neben dem Bußgeld kommen schon bei Überschreitung um 21 Km/h ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot in Betracht.

Allerdings lohnt sich hier die Mandatierung eines erfahrenen Verteidigers. Fast jeder Bußgeldbescheid ist anfechtbar und hier sind die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Mittels Laserstrahlen wird die Fahrzeit für Messstrecke ermittelt und hieraus die Geschwindigkeit berechnet. Wird der zulässige Höchstwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Dabei sorgen aber verzerrte Rückstrahlsignale in der Hälfte aller Fälle für falsche Geschwindigkeitsangaben. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrer Messung gegeben sein.

Über 50 % aller relevanten Messdaten werden außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweiserhebungsverbot führen.

Besonders bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen hat dieser Blitzer Zuordnungsschwierigkeiten. Dann ist nicht sicher belegbar, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde.

Sehr häufig ist der Scanwinkel nicht richtig eingestellt. Das Ergebnis sind sogenannten "Schrägmessungen", die automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Bei diesem Blitzer haben sich in der Vergangenheit zusätzliche Messfehler daraus ergeben, dass eine Verzögerung der Kameraauslösung vorlag, die eine genaue Feststellung der Geschwindigkeit unmöglich machte.

Fehlt in der Messakte der Nachweis, dass die Beamten an dem Gerät geschult wurden, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle können diese und noch viele andere Fehler gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen von denen er überproportional viele zur Einstellung bringt. Außerdem ist er Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er die nötige Erfahrung und das Wissen, um Sie optimal zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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