Geblitzt auf der BAB 61, km 177,300 Gem. Grafschaft, FR Köln- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger die möglichen Strafen ersparen. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Seit seiner ersten Anwendung ist durch seine Fehleranfälligkeit in der Kritik und zahllose Gerichtsverfahren haben seine Schwachpunkte offengelegt.

So führt eine fehlerhafte Datenverarbeitung dazu, dass bei etwa der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Die Messstrecke von 75 Metern führt dazu, dass auch mehrere Fahrzeuge gleichzeitig vom Blitzer erfasst werden. Dann ist der Bußgeldstelle aber kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist der Messwinkel nicht exakt justiert (eine sehr häufige Ungenauigkeit), kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Fehlt in der Messakte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, ist die Messung nicht verwertbar. Die gesamte Messreihe wird annulliert, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Zumindest wird  dann ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Dies gilt auch, wenn nicht alle vorgeschriebenen Funktionstests in der Akte vollständig protokolliert sind.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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