Geblitzt auf der BAB 72, bei km 80,5 Gem. Hartenstein, Fahrtrichtung Hof – Hilfe vom Fachanwalt!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen innerhalb von drei bis sechs Wochen der entsprechende Bußgeldbescheid.

Doch bei dieser Messstelle lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers, um das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu vermeiden!

Eingesetzt wird nämlich ein Einseitensensor des Typs ESO ES 3.0. 

Dieser Blitzertyp registriert die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede und ermittelt mit Hilfe der dadurch gewonnenen Daten die für die eingegebene Messstrecke benötigten Fahrzeit. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Diese Messmethode führt aber dazu, dass schon kleinste Lichtreflexe, etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs die Geschwindigkeitsberechnung zu Ihren Lasten beeinflussen können.

Zahlreiche Testreihen haben ergeben, dass dies auch für LED- Scheinwerfer gilt. Deren pulsierendes Licht führt zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung mit dem Ergebnis einer nicht zutreffenden Geschwindigkeitsangabe.

Besonders wichtig ist die genaue Einstellung des Scanwinkels. Hier geschehen aber trotzdem die meisten Aufbaufehler, obwohl schon die Abweichung um ein Grad zu überhöhten Werten führt.

Zuordnungsschwierigkeiten treten besonders bei Überholvorgängen und Kolonnenfahrten auf. Dann kann nachgewiesen werden, dass es zweifelhaft ist, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Sollte die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Beschuldigte freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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