Geblitzt auf der BAB 72, km 87,4, Gem. Stollberg, FR Hof nach Leipzig- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann kann Ihnen bei einer Überschreitung um 21 km/h ein Punkt und Bußgeld in Höhe von 70 € drohen, bei 26 km/h sind es dann schon 80 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Dies steigert sich kontinuierlich bei den jeweils nächsten 5 km/h. Außerdem darf die Bußgeldstelle die Strafen für Wiederholungstäter und Fahrer in der Probezeit extra erhöhen.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann  Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Geblitzt wurden Sie von einem Einseitensensor des Typs ESO ES 8.0. Dessen Schwachstellen und Fehler sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer bestimmt die Geschwindigkeit mittels der Helligkeitsunterschiede, welche durch die ankommenden Fahrzeuge verursacht werden.

Dies führt aber dazu, dass schon einfache Lichtreflexe, wie die Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, die Messung zu Ihren Ungunsten beeinflussen können.

LED- Scheinwerfer, welche für das menschliche Auge nicht wahrnehmbare Lichtintervalle aussenden, führen zu Fehlern bei der Messung. Besonders in der Dämmerung und in der Nacht sind überhöhte Geschwindigkeitsangaben die Folge.

Ist der Scanwinkel des Gerätes nicht exakt eingestellt (ein sehr häufiger Aufbaufehler), kommt es zu sogenannten "Schrägmessungen", bei denen erhöhte Messwerte die automatische Folge sind.

Sollte sich in der Akte kein Schulungsnachweis für die Beamten finden, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. Der Hersteller fordert nämlich ausdrücklich eine solche Fortbildung an dem Gerät.

Bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten ist nicht immer sicher nachweisbar, dass die Messwerte tatsächlich das abgebildete Fahrzeug betreffen.

Betroffene wurden schon freigesprochen, weil die in der Bedienungsanleitung geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie fehlte und somit nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das Betroffenenfahrzeug handelte und ob die gemessene Geschwindigkeit im Einklang mit der Fotodokumentations stand. 

Sollte die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er hat damit die nötige Erfahrung und Wissen, um Sie optimal zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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