Geblitzt auf der BAB 9, km 0,06 in Fahrtrichtung AD Nuthetal- Bußgeld und Punkte verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben sollen? Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h droht der erste Punkt, ab 26 km/h bereits ein Monat Fahrverbot. 

Der Blitzer wird knapp 60 Meter vor dem Bezeichnungswechsel von der BAB 9 auf die BAB 10 – also mitten im Autobahndreieck Potsdam aufgebaut. Im Bereich der Überfahrt von die BAB 9 auf die BAB 10, gleich in welche Fahrtrichtung, gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.  Eine  beidseitige Beschilderung vor der Gabelung ist vorhanden. Ca. 200 Meter davor wird noch beidseitig auf eine Begrenzung von 120 km/h hingewiesen. Ein solcher „Geschwindigkeitstrichter“ ist in  Autobahnkreuzen keine Seltenheit und stellt daher kein  überraschendes Ereignis dar.  Wegen der Arbeiten an der Großbaustelle Michendorf wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit zeitweise sogar auf 60 km/h gemindert. Hier erfolgte lediglich eine Verlängerung dieses normalen Trichters. Das Amtsgericht Potsdam bejaht daher nur in Ausnahmefällen ein Augenblicksversagen.

Aber der eigentliche Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier die Schwächen des verwendeten Einseitensensors ESO ES 8.0.

Dieser Blitzer ist mit einem Senorkopf (Messbalken) ausgestattet. Die darauf befindlichen Sensoren messen die durch ankommende Fahrzeuge verursachten Helligkeitsunterschiede und die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Hierdurch kann die für die eingegebene Messstrecke benötigte Fahrzeit bestimmt und damit die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Diese Messmethode führt aber dazu, dass schon einfache Lichtreflexe (etwa der Schatten des eigenen oder eines anderen Autos, von Bäumen oder Abgrenzungen) den Messvorgang zu Ihren Lasten beeinflussen können. Der gleiche Effekt tritt bei direkter Sonneneinstrahlung auf den Blitzer auf.

Es gibt Zuordnungsprobleme bei Kolonnenfahrten, Überholvorgängen u.ä. Dann kann nicht immer einwandfrei festgestellt werden, ob die angezeigte Geschwindigkeit tatsächlich zu dem abgebildeten Fahrzeug gehört.

Das Gerät muss unbedingt genau parallel zur Fahrbahn aufgestellt werden. Gleichfalls muss der Neigungswinkel der Fahrbahn exakt auf das Gerät übertragen werden. Bei sog. "Schrägfahrten" wird die Geschwindigkeitsanzeige immer höher ausfallen, als der tatsächliche Wert.

Gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO bedarf dieses Gerät zum Zeitpunkt der Messung einer gültigen Eichung. Ist diese abgelaufen, muss die gesamte Messreihe annulliert werden. 

Diese und andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher von einer der angesehensten Prüfanstalten des Landes Brandenburg Ihre Daten analysieren. Deren Gutachten ist die Basis für Beweisanträge, mit denen dem Amtsgericht Potsdam die Unverwertbarkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung Ihres Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung. Diese Kontaktaufnahme ist jederzeit möglich, unproblematisch und kostenfrei.


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