Geblitzt auf der BAB 9, Schleiz, München-Berlin, bei km 224.5- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei in Artern wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor? Bevor Sie die drohenden Strafen akzeptieren, lohnt es sich, einen erfahrenen Verteidiger um Rat zu fragen. Denn aufgebaut ist an dieser Stelle ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed und dessen zahllose Schwachstellen liefern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Dabei werden diese von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon allein die Länge der Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung, deren Folge eine Verzerrung der Rückstrahlsignale ist. Schon wegen diesem Serienfehler werden auf etwa jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angezeigt. Außerdem hat dieses Messsystem bei dichtem Verkehr Schwierigkeiten mit der Zuordnung. Es ist dann nicht sicher nachweisbar, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Der Messsensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Ist die Ausrichtung nicht exakt genug, kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Ebenfalls ist hier häufig die Geräteeichung erloschen. Dann wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, kann Ihr Verteidiger ein Verwertungsverbot hinsichtlich der Messung geltend machen.

Schon diese kleine Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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