Geblitzt auf der BAB 10, km 167,5 in Fahrtrichtung Hamburg- Bußgeld vermeiden!

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Die Messsstelle befindet sich auf der BAB 10 („Berliner Ring“) inmitten des Autobahnkreuzes Oranienburg in westlicher Fahrtrichtung. In der Gegenrichtung wird bei Kilometer 166,4 gemessen. Benutzt wird ein stationärer Blitzer, der am rechten Fahrbahnrand aufgebaut ist. Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. 

Das Ergebnis  einer groß angelegten deutschlandweiten Testreihe  zu verschiedenen Messgerätetypen war, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel hatten, 5 % technische Mängel aufwiesen und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler beinhalteten. Sie sehen, die Ursachen für den Erfolg eines Einspruchs können vielfältig sein, aber ein Bußgeldbescheid ist fast immer angreifbar. An dieser Stelle sind es fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen. Seit seiner Einführung gehört es zu umstrittensten Blitzern Deutschlands. Zwar wurde nach vernichtenden Urteilen aus dem Jahr 2016 die Software ausgetauscht. Die Schwachstellen bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind aber geblieben. 

Der Blitzer sendet Laserstrahlen aus, die vom Fahrzeug reflektiert und zurückgesandt werden. Mittels einer Weg- Zeit- Laser-Impulsmessung wird die Zeit bestimmt, die für eine vorher eingegebene Messstrecke benötigt wird. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Nicht selten werden aber die Laserstrahlen von verschiedenen Karosserieteilen reflektiert. Das Gerät misst aber so, als ob die Rückstrahlung von einem stammen würde. Dadurch wird die Zeitmessung und letztendlich Geschwindigkeitsbestimmung verfälscht. Bei ca. 50 % der Messungen stimmen gemessene und gefahrene Geschwindigkeit nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler vorliegen.

Der Hersteller fordert ausdrücklich eine durch ihn durchzuführende Schulung des Personals. Unterbleibe diese, übernehme er keine Haftung die Genauigkeit der Messung. Fehlt daher der entsprechende Schulungsnachweis in der Akte, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Sehr oft wird auch der Scanwinkel des Gerätes nicht genau eingestellt oder die Auswertung der Daten ist fehlerhaft. Es wurden auch schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich geforderte Eichung des Gerätes abgelaufen war. Diese und noch viele andere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Daher lässt Rechtsanwalt Junge für Ihre Messung ein technisches Gutachten erstellen. Hierfür werden Ihre Messdaten durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik ausgewertet. Dieser benennt die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf das Messergebnis in seinem Gutachten. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Gericht die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot werden nicht erteilt. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen keinerlei Verfahrenskosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren im gesamten Bundesgebiet. Rechtsanwalt Andreas Junge hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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