Geblitzt auf der BAB 10, km 153,6 in Fahrtrichtung Hamburg/Prenzlau, Bußgeld vermeiden

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Sind Sie auf der BAB 10 bei km 153,6 geblitzt worden? Rechtsanwalt Andreas Junge erläutert in diesem Artikel die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldangelegenheit und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren bundesweit und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat dadurch das Wissen und die Erfahrung, um Sie im  Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat eine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Gemessen wird bei Kilometer 153,6 mit dem zugelassenen, aber angreifbaren Messgerät PoliscanSpeed. Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik gelingt es immer wieder, Messfehler oder Bedienfehler dieses Geräts mittels der Verfahrensakte oder der Rohmessdaten des konkreten Einsatzes nachzuweisen. Eine Probe der Arbeitsweise sehen Sie in dem obigen Video zu einem ähnlichen Messgerät. So kann eine unmittelbare Sonneneinstrahlung zu fehlerhaften Werten führen, die Aufstellung auf erdigen Untergrund muss sicherstellen, dass das Standbein des Gerätes nicht einsinken kann, ansonsten droht eine Veränderung der Geschwindigkeitsmessung, wird bei der Übertragung der Fahrbahnneigung auf den Sensorkopf nicht mittels der zum Gerät gehörenden Wasserwaage gearbeitet, sind die  Ergebnisse auch ungenau, denn eine Schrägstellung verursacht automatisch erhöhte Geschwindigkeiten. Viele Faktoren können zu einer Verfälschung der Messergebnisse führen, die obige Aufzählung ist nur beispielhaft.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler benannt und deren Auswirkung auf das Messergebnis begründet. Damit ist das Gutachten die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung begründet wird. Als Ergebnis erfolgt ein Freispruch oder Ihr Verfahren wird eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Sämtliche Kosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Sie haben Fragen? Rufen Sie einfach in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an oder senden Sie eine mail. Die anwaltliche Erstberatung ist selbstverständlich kostenlos. Eine unverzügliche Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste sind verfügbar.





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