Geblitzt auf der BAB 10, km 76,0 in Fahrtrichtung Ludwigsfelde Ost, Bußgeld vermeiden!

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Der mobile Blitzer wird zwischen den Ausfahrten Ludwigsfelde West und Ludwigsfelde Ost bei Kilometer 72,5 aufgestellt. Er wird auf dem Berliner Ring (BAB 10) in westlicher Fahrtrichtung aufgestellt. Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot sind hier sehr gut. Die Beschilderung, hinter der Ausfahrt Ludwigsfelde West wird die Geschwindigkeit auf 120 km /h reduziert, lässt bei dichten Verkehr ein Berufen auf die Rechtsfigur des Augenblicksversagens zu. Hauptargumente liefern aber die Fehler des eingesetzten Messgerätes vom Typ ESO 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0.

Schon bei der Aufstellung des Gerätes können Fehler passieren. Zu achten ist bei dem ESO 3.0 auf die genaue  Übertragung der Fahrbahnneigung auf den Sensorkopf mittels der zum Gerät gehörenden Wasserwaage. Eine Schrägstellung verursacht nämlich erhöhte Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Ist der Sensorkopf nicht parallel zum Fahrbahnverlauf aufgestellt, so stimmt  das Messergebnis ebenfalls nicht mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit überein. Die Aufstellung des Einseitensensors auf weichem bzw. vom Regen aufgeweichten Untergrund muss sicherstellen, dass das Standbein des Gerätes nicht einsinken kann. Dies würde ebenfalls zu einer Veränderung der Geschwindigkeitsmessung führen. Schon diese einfachen Voraussetzungen werden von den ausführenden Beamten oft nicht eingehalten.

Aber auch während des Messvorgangs können entscheidende Ungenauigkeiten entstehen. Sollte während der Messzeit die Kameraposition geändert werden, muss es eine neue Dokumention der Fotolinie geben. Dieses wird sehr oft vergessen und dann ist die Messung nicht mehr glaubhaft dargestellt. Ein weiteres Beispiel ist die sog.  „Reifenprofilmessung“ . Es reicht  dem Messgerät schon aus, einen einzigen „Peak“ an plausiblen Geschwindigkeitswerten festzustellen Dadurch wird das das Fahrzeug nicht über dessen gesamte Länge  detektiert. Dies ist dann zu ungenau, wenn dieser einzige „Peak“ allein durch die Reifen des Fahrzeuges ausgelöst wird, weil diese eine eigene und vom Fahrzeug unabhängige Rotationsgeschwindigkeit aufweisen. Verdachtsmomente für eine solche Messung liegen immer dann vor, wenn das Fahrzeug nicht mit seiner Front auf dem Foto abgebildet ist.  Der ESO 3.0 ist ein Lichtschrankenmessgerät, es misst aber nicht mit ausgesandten Lichtstrahlen sondern erfasst die Helligkeitsunterschiede.  Daher können auch eine unmittelbare Sonneneinstrahlung auf den Blitzer oder Lichtreflexe (Schatten des Autos) einen ungünstigen Einfluss auf die Messung haben. Das Gerät bedarf außerdem einer gem. § Nr. 81.3 Anhang B zu § 12 EichO ein Jahr lang gültigen Eichung. Durch Nachlässigkeit der ausführenden Beamten findet eine Überprüfung der Frist oft nicht statt. Bei deren Ablauf  ist die Messung  aber ungültig oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich zuzubilligen. Es sind aus diesem Grund schon ganze Messreihen für ungültig erklärt  und die Betroffenen freigesprochen worden. Diese und andere Fehler finden Spezialisten für Verkehrsmesstechnik bei der Analyse Ihrer Rohmessdaten und der Messprotokolle Ihres Messvorgangs.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Gutachten bei einem der angesehensten Verkehrsmessspezialisten Brandenburgs erstellen. Dieser ist weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. Der Gutachter wertet die Messunterlagen aus, erstellt eine Übersicht der Messfehler und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebene Geschwindigkeit. Dieses Gutachten ist dann die Basis  für Beweisanträge, mit denen  die Ungenauigkeit der Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Zossen nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist dann ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Auf keinen Fall werden Punkte in das Register in Flensburg eingetragen. Sämtliche Kosten, einschließlich des Gutachter, werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und er betreut jährlich bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Sein Büro ist in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie Ihre Fragen einfach per E-mail oder rufen Sie in der Kanzlei Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist kostenlos. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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