Geblitzt auf der BAB 10, km 22,25 in Fahrtrichtung Rüdersdorf- Bußgeld vermeiden!

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Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. Rechtsanwalt  betreut jährlich ca. 1000 Bußgeldverfahren und ist Fachanwalt für Strafrecht und hat die Ausbildung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht absolviert. Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht besteht eben aus diesen Rechtsgebieten. Rechtsanwalt Junge hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Hier sind  die möglichen Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed die besten Argumente für einen erfahrenen Verteidiger.  Dieses ermittelt Hilfe eine Weg- Zeit- Impuls-Messung die Zeit, die ein Fahrzeug für die zuvor eingestellte Messstrecke benötigt. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Doch dieses Messprinzip ist fehlerträchtig.

Sehr oft werden die Laser von unterschiedlichen Fahrzeugteilen reflektiert und von dem Messgerät als von einem Karosserieteil zurückgesandt behandelt. Dadurch ist die Zeitmessung nicht exakt und natürlich auch die Geschwindigkeitsmessung verfälscht. Bei ca. der Hälfte aller Messungen stimmen die tatsächliche und die angeblich gemessene Geschwindigkeit nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Fehlt der Nachweis der Schulung des Messpersonals am Gerät in der Akte, eine solche fordert der Hersteller in seine Gebrauchsanleitung, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. Die Forderung der Teilnahme ist auch nicht ohne Grund. Sehr oft geschehen Fehler beim Aufbau des Gerätes (Stativ, Einstellung des Scanwinkels) oder bei der Auswertung des Messfotos.  (Anwendung der Messschablone). Ursache sind meist Unkenntnis und Nachlässigkeit. Auch dann ist die Geschwindigkeitsbestimmung nicht exakt erfolgt.

Fehlt die gesetzlich geforderte Eichung ist der Betroffene freizusprechen oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung dem Gericht nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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