Geblitzt auf der BAB 2, km 9,8 zwischen Magdeburg und AD Werder- Bußgeld vermeiden!

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Diese Messstelle befindet sich auf der BAB 2 zwischen den Ausfahrten Brandenburg und Netzen etwa 1 1/2 Kilometer vor der Ausfahrt Netzen. Das mobile Messgerät wird dort am rechten Fahrbahnrand aufgestellt. Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen Bußgeld, Punkte und ein eventuelles Fahrverbot.

Eine groß angelegte deutschlandweite Studie zu mehreren Messgeräten hat festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch fehlerhaft waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung nicht den vorgeschriebenen Anforderungen genügten und 18 % der Bußgeldbescheide formell rechtswidrig waren. Es gibt also mehrere Möglichkeiten, wieso ein Einspruch Erfolg haben kann. Sinnvoll ist dieses Rechtsmittel aber fast immer. Sehr oft ist  das Wissen um die Eigenarten des verwendeten Messgerätes der entscheidende Vorteil.

An dieser Stelle wird mit dem Einseitensensor (ESO) gemessen. Ein auf Bußgeldverfahren spezialisierter Verteidiger kann sich dessen Schwächen bei der Begründung des Einspruchs zu Nutze machen. 

Bei diesem mobilen Messgerät ist schon die fehlerfreie Aufstellung und Ausrichtung wichtig.  Bei dem ESO 3.0 ist durch die Messbeamten unbedingt darauf zu achten, dass die Übertragung der Fahrbahnneigung auf den Sensorkopf mittels der zum Gerät gehörenden Wasserwaage vorgenommen wird. Die geringste Schrägstellung kann das Messergebnis verfälschen. Gleiches gilt, wenn der Sensorkopf nicht parallel zum Fahrbahnverlauf aufgestellt wird. Ebenfalls muss sichergestellt sein, dass ein Einsinken des Standbeins in den Untergrund ausgeschlossen ist. Sehr oft führen kleine Unaufmerksamkeiten der Messbeamten zu dem Ergebnis, dass eine Messung nicht verwertet werden darf. Auch die Umwelt hat Einfluss auf diese Gerät. So kann unmittelbare Sonneneinstrahlung auch zu Problemen bei der Messung führen. Zuordungsschwierigkeiten sind ausweislich der Bedienungsanleitung teils auch dort zu verzeichnen, wo mit hohem Radstand bzw. Fahrzeuge mit einem sehr tief aufgestellten Sensor gemessen werden. Hier kann es nämlich vorkommen, dass entferntere Fahrzeugteile und nicht die dem Messgerät zugewandten Fahrzeugteile die Messung auslösen, so dass die zur Zuordnung gemessenen Seitenabstände nicht mehr eine eindeutige Zuordnung ermöglichen, wenn zwei Fahrzeuge im Messbereich unmittelbar nebeneinander in die gleiche Richtung fahren.

Diese Aufzählung ist bei weitem nicht vollständig, sie soll nur zeigen, wieviele Faktoren bei der Analyse der Glaubwürdigkeit Ihrer Messung eine Rolle spielen.  Die tatsächlich vorhandenen Fehler  können durch Spezialisten für Verkehrsmesstechnik bei der Analyse der Rohmessdaten und der Messprotokolle festgestellt werden.

Deswegen lässt Rechtsanwalt Junge  für jeden Messvorgang  ein technisches Gutachten erstellen. In diesem werden die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf die konkrete Messung wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis für Sie ist dann ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder ein vorher vielleicht mögliches Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder  rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist kostenfrei.Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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