Geblitzt auf der Bundesstraße 5, im Abschnitt 532, bei km 0,2, in FR Berlin- Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot vermeiden!

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Sie sollen hier die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben? Dann kann der Bußgeldbescheid teuer werden.

Neben der Geldstrafe droht dann bei einer Überschreitung um 21 km/h schon ein Punkt und bei 26 Km/h kommt ein Monat Fahrverbot hinzu.

Doch soweit muss es nicht kommen. Die Fehlerquellen des hier verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed bieten einem erfahrenen Verteidiger die Möglichkeit, Ihnen das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot zu ersparen.

Dieses Gerät sendet Laserstrahlen aus, welchen von ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt werden. Hierdurch kann der Blitzer die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke ermitteln und hieraus die Geschwindigkeit berechnen.

Allerdings können verzerrte Rückstreusignale zu einer fehlerhaften Zeitmessung und damit Geschwindigkeitsberechnung führen. Bei etwa der Hälfte aller Messungen stimmen die angezeigten Werte nicht mit der tatsächlichen Geschwindigkeit überein. Auch in Ihrem Fall kann dieser Messfehler gegeben sein.

Die exakte Scanwinkeleinstellung ist von eminenter Bedeutung für eine exakte Geschwndigkeitsbestimmung. Hier passieren durch die Unkenntnis des Messpersonals sehr oft Fehler. Sogenannte "Schrägfahrten" führen aber automatisch zu eine überhöhten Geschwindigkeitsanzeige. 

Der Hersteller fordert daher eine Schulung des Personals vor dem ersten Einsatz. Ist ein solcher Nachweis nicht in der Akte, wird das Verfahren eingestellt.

Bei Kolonnenfahrten, Überholvorgängen u.ä. hat das Gerät Zuordnungsprobleme. Es ist dann nicht sicher zuordbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Durch die Nichteinhaltung der Wartungsintervalle ist nicht selten die Eichung abgelaufen. In einem solchen Fall wird die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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