Geblitzt auf der L 073, zw. Ludwigslust und Neustadt-Glewe, zw. Ludwigslust u. BAB 14, AS Ludwigslust, km 1,0, Abs 060!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Ludwigslust- Parchim macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h zum Vorwurf? Dann kann dies teure Folgen haben. Ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h droht neben einem hohen Bußgeld ein Punkt, ab einer Überschreitung von 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich, ab einer Überschreitung vom 31 km/h ist dies als Buße vorgeschrieben.

Aber dies muss nicht zwingen sein. Denn ein erfahrener Verteidiger kann dies für Sie abwenden. Dabei liefern die Fehlerquellen des hier eingesetzten Lichtmessverfahrens die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzertyp erfasst die Straße auf einer Länge von 25 Metern, in dem Lichtstrahlen die Straße parallel queren. Dabei werden die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede registriert. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber sehr oft sind Messsensoren nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Auch kann der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs zu einer fehlerhaften Datenerfassung führen. Besonders bei Kolonnenfahrten hat dieser Blitzertyp Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Befindet sich in der Messakte kein Nachweis, dass die eingesetzten Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, kann der Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot geltend machen. Oft ist hier auch die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig. Wird dieses festgestellt, ist die Messung ebenfalls nicht verwertbar oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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