Geblitzt auf der L 241, Röbel, Abs. 90, km 0,2,-0,4, Ri. Dambeck- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften sollen Sie laut einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte überschritten haben.

Laut aktuellem Bußgeldkatalog (7/21)  ist ab einer Überschreitung um 21 km/h ein Punkt zu erwarten, ab 26 km/h kommt ein Monat Fahrverbot hinzu. Diese Strafen und das dazugehörende Bußgeld steigern sich, umso höher der vorgeworfene Verstoß ist.

Allerdings muss es soweit nicht kommen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen bei dieser Messstelle das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Verwendet wird hier ein Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed. Dessen Schwachpunkte sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Gemessen wird Laserstrahlen, welche von den ankommenden Fahrzeugen zu dem Blitzer zurückgesandt werden. Mit Hilfe der hieraus gewonnenen Werte kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Damit wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Allerdings werden über die Hälfte aller Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen, damit liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen die Gerätezulassung vor. Dies kann unter Umständen ein Beweiserhebungsverbot begründen.

Bei über 50 % aller Messungen liegen verzerrte Rückstrahlsignale vor. Diese verfälschen die Zeitmessung und damit die Berechnung der Geschwindigkeit. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Serienfehler auch bei Ihrer Messung vorliegt.

Dieser Blitzetyp hat Zuordnungsschwierigkeiten speziell bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten. Dann ist nicht zweifelsfrei feststellbar, ob tatsächlich die angegebenen Geschwindigkeitswerte zu dem abgebildeten Fahrzeug gehören.

Ein sehr häufiger Aufbaufehler ist die falsche Einstellung des Scanwinkels. Dieses führt zu sogenannten "Schrägmessungen" mit dem Ergebnis, dass automatisch überhöhte Geschindigkeitswerte vorliegen.

Kann der Akte nicht entnommen werden, ob die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, kann nicht von einer ordnungsgemäßen Messung ausgegangen werden.

Ist die Eichung abgelaufen, wird die Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überproportional viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 241, Röbel, Abs. 90, km 0,2,-0,4, Ri. Dambeck begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan FM1 64 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema