Geblitzt auf der L 272, Bresewitz, Abs. 150, km 3,385, Ri. Altentreptow- Bußgeld, Punkte und Bußgeld vermeiden!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h  vorgeworfen. Dieser Geschwindigkeitsverstoß kann zwar schwerwiegende Folgen haben, jedoch sind andererseits bei dieser Messstelle die Chancen für den Erfolg Ihres Einspruchs sehr gut. Denn gemessen wird mit einem mobilen Lasermessgerät des Typs Poliscan FM1. Dessen Schwächen und Ungenauigkeiten konnten in zahllosen Gerichtsverfahren nachgewiesen werden.

Die Funktionsweise dieses Blitzers ist einfach erklärt. Laserimpulse tasten die Fahrbahn im rechten Winkel auf einer Entfernung von 75 Metern ab. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dadurch ermöglichte Ort- Zeit- Messung ermöglicht die Berechnung der gefahrenen Geschwindigkeit.

Aber während des Aufbaus müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig und exakt in der Akte dokumentiert, darf diese Messung nicht verwertet werden. Probleme bei der Datenerfassung führen dazu, dass auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Die Länge der Messstrecke führt dazu, dass mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfasst werden können. Dann ist nicht sicher, bei welchem die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde. Oft ist auch der Messwinkel falsch eingestellt. Dann führt schon die geringe Abweichung von einem Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Blitzertyp geschult wurden, ist die Messung auch zu verwerfen. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist.

Schon diese sehr kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Die von ihm übernommenen Verfahren werden überdurchschnittlich häufig eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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