Geblitzt auf der L 40, Abschnitt 175, ca. km 1,25, in FR Abfahrt Marggrafshof- Bußgeld verhindern!

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Ihnen wird der Vorwurf gemacht, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen. 

Denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed und dessen gerichtluch anerkannte Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

So führt zum Beispiel eine fehlerhaften Datenverarbeitung dazu, dass mindestens jeder zweite Messvorgang  falsche Geschwindigkeiten anzeigt. Hier ist sehr oft der Messwinkel nicht mit der nötigen Genauigkeit eingestellt. Dann sind automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben die Folge. Erfasst das Blitzer mehrere Fahrzeuge, was bei einer Messstrecke von 75 m nicht ungewöhnlich ist, kommt es zu Unregelmäßigkeiten bei der Zuordnung. Diese verhindern, dass sicher nachweisbar ist, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Der Hersteller schreibt zwingend eine Schulung der Messbeamten diesem Gerätetyp vor. Fehlt hier hierfür ein zertifizierter Nachweis in der Akte, ist die Messung nicht verwertbar. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung erloschen oder ungültig ist. Zumindest wird dann ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 %  gewährt.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der möglichen Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen. 

Diese ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel sowie in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.  Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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