Geblitzt auf der L 44, Abschnitt 130, km 2,78, in FR Lübben- Rat vom Fachanwalt!

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Ihnen wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten hätten?

Dann kann Ihnen die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Aufgestellt ist hier nämlich ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen Fehleranfälligkeit ist die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Einige Bespiele für typische Messfehler können kurz skizziert werden. Bei mindestens jedem zweiten Bescheid werden falsche Geschwindigkeiten angegeben, da dieser Blitzer an einer ungenauen Datenerfassung leidet. Oft ist der Messwinkel nicht exakt justiert. Dann führt schon die geringe Abweichung um ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung treten auf, wenn sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Geräts befinden. Dann ist nicht sicher, bei welchem die Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die Messung ebenfalls annulliert. Dieses passiert auch, wenn sich in der Messakte keine Nachweis findet, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden. Eine ordnungsgemäße Messung liegt nur vor, wenn vor der Inbetriebnahme zahlreiche Funktionstests durchgeführt wurden. Sind diese nicht vollständig dokumentiert, kann ein Verwertungsverbot vorliegen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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