Geblitzt auf der L 40, Absch,: 195 km 1,3 Ausfahrt BAB 115 in FR Teltow- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind auf der L 40, Absch,: 195 km 1,3 Ausfahrt BAB 115 in FR Teltow geblitzt worden? Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Verteidigung gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder mögliches Fahrverbot. Rechtsanwalt Junge ist seit Jahren bundesweit erfolgreich als Verteidiger in Bußgeldsachen und Verkehrsstrafsachen tätig. Er betreut pro Jahr ca. 1000 Bußgeldverfahren bundesweit und ist Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Andreas Junge hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Das hier aufgestellte Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed ist mit seinen Schwächen und Fehlerquellen fast immer der Garant für einen erfolgreichen Einspruch. 

Die Messung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden.  Mittels dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Sehr oft werden  die Strahlen allerdings gleichzeitig von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert. Der Blitzer behandelt diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen. 

Von größter Bedeutung für eine exakte Messung ist die richtige Einstellung des Scanwinkels und eine korrekte Auswertung des Messfotos. In zahlreichen Fällen kommt es hier zu schwerwiegenden Fehlern durch die Messbeamten. Der Hersteller fordert daher ausdrücklich deren Schulung. Ist eine solche in den Akten nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Das Gerät hat Zuordnungsprobleme bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren, mindestens aber ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich zu gewähren.

Bei mehr als jeder zweiten Messungen werden Daten verarbeitet, die außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen werden. Dieser Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen. 

Das maßgebliche Beweismittel, das Tatfoto mit Auswerterahmen, wird nicht durch das Messgerät bzw. die Messsoftware selbst generiert, sondern durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese Auswertesoftware ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und somit weder geprüft noch geeicht. Auch dies führt dazu, dass von einem standardisierten Messverfahren keine Rede sein kann.

Anhand der Auswertung von Zusatzdaten zur Messung konnte ermittelt werden, dass diese Daten teils erheblich und in Einzelfällen sogar über die Eichfehlergrenzen hinaus von dem angezeigten Messwert abweichen. Auch daher handelt es sich nicht um ein eichfähiges Gerät.

Diese und andere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt natürlich für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten ein. In diesem werden die gefundenen technischen Fehler aufgelistet und deren Auswirkungen auf die Messung beschrieben. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge mit denen dem Gericht die Ungenauigkeit der konkreten Messung bewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen auf jeden Fall erspart. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht, entstehen Ihnen hierfür sowie das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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