Geblitzt: B 11, Prierow, aus Fahrtrichtung Lübben- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Landkreis Dahme- Spreewald erhalten, weil Sie hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten und gegen die  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat verstießen? Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind es die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ TraffiPhot S (piezoelektrisch mit analoger Fotoanlage) die Ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Das Gerät ermittelt die Geschwindigkeit mittels drei  Piezokabeln, die in die Fahrbahn eingelassen sind und zwar parallel zueinander (Abstand je 1 m) und rechtwinklig zur Fahrbahn. Gemessen wird der Fahrzeugdruck auf die Fahrbahn und damit die Zeit bestimmt, welche zum Überfahren der drei Kabel benötigt wird. Hieraus wird die Geschwindigkeit berechnet. Mittels der drei Piezo- Kontakte werden drei Messungen durch den Blitzer in nachfolgender Reihenfolge ausgeführt.

-Geschwindigkeitsermittlung durch Überfahren der Kabel 1 und 2,

-Geschwindigkeitsermittlung durch Überfahren der Kabel 2 und 3,

-Geschwindigkeitsermittlung durch Überfahren der Kabel 1 und 3.

Die Messungen soll verworfen werden, wenn die drei Geschwindigkeiten nicht übereinstimmen. Eine fehlerhafte Einstellung kann aber dazu führen, dass dieses nicht geschieht. Die Kabel sind naturgemäß den extremen Belastungen durch das Überfahren jeglicher Fahrzeuge ausgesetzt. Sie können sich so etwa bei Bremsungen im Messbereich bewegen und falsche Ergebnisse liefern. Der Fahrbahnbelag muss sich im Messstellenbereich in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Spurrillen dürfen höchstens eine Tiefe von 1,5 cm aufweisen. Dieser Idealzustand ist auf Dauer nicht zu erhalten. Daher ist es hier nicht selten, das Unebenheiten der Fahrbahn oder nur leicht verrutschte Kabel zu einer falschen Messung führen. Nicht selten werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten oder in der Akte befinden sich nicht die notwendigen Schulungsnachweise für das Personal. In all diesen Fällen ist die Messung nicht verwertbar. Bei der amtliche Überwachung ist eine gültige Eichung jeder Messstelle Voraussetzung. Angebrachte ichtechnische Sicherungen (zB. Sicherungsmarken, Plomben) dürfen nicht beschädigt. Es sind in der Praxis jedoch schon ganze Messreihen durch Gerichte annulliert und die Betroffenen freigesprochen worden, weil die Eichung abgelaufen war. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden. 

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Damit  ist es  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem  zuständigen Gericht  die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema