Geblitzt: B 96 Abzw. Godendorf, Abs. 30/km 0,030Ri. Berlin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h überschritten haben?

Dann kann der Bußgeldbescheid der Bussgeldstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte teuer werden.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen jetzt schon bei mehr als 120 km/h  ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 126 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Zum Glück wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed gemessen. Dessen gerichtsbekannte Schwächen sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet auf einer Messstrecke von 10 bis 75 Metern Laserimpulse aus, die von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt werden. Mittels der hieraus gewonnenen Daten wird die benötigte Fahrzeit und damit auch die Geschwindigkeit berechnet. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Diese zeitliche Verzögerung zwischen Messung und Foto führt aber besonders bei einem hohen Verkehrsaufkommen zu Unregelmäßigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nämlich nicht gewährleistet, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Die Länge der Messstrecke führt zu einer Ausweitung der ausgesandten Laserimpulse. Der dadurch entstehende Signalkegel führt zu einer Verfälschung der Rückstrahlsignale und damit einer nicht exakten Geschwindigkeitsberechnung. Bei über 50 % alles Messungen stimmen die Werte nicht überein.

Sehr häufig ist der Scanwinkel nicht exakt eingestellt. Dabei führt schon die geringste Abweichung zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Der Hersteller fordert ausdrücklich eine Schulung der Messbeamten an diesem Gerätetyp. Findet sich in der Akte kein entsprechendes Zertifikat, ist die Messung auch zu verwerfen.

Falls die Eichung des Gerätes abgelaufen oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert wurde, ist die gesamte Messung zu verwerfen und der Betroffene freizusprechen. In jedem Fall wird ein überdurchschnittlich hoher Toleranzbereich gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Neubrandenburg nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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