Geblitzt: B101. Absch.80, km 1,219, Abzw. Kraupa Rtg. Bad Liebenwerda- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Elbe- Elster wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h vor? Dieser Geschwindigkeitsverstoß kann zwar teuer werden, aber die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers kann Ihnen die drohenden teueren Strafen ersparen.

Denn geblitzt wird hier mit einem Einseitensensor ESO ES 3.0. Dessen Schwächen sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dessen Messmethode ist einfach erklärt. Auf dem Messbalken befinden sich fünf Sensoren, welche die von den ankommenden Fahrzeugen verursachte Helligkeitsunterschiede registrieren. Damit kann für die Messstrecke von 20 Metern eine Ort- Zeit- Messung durchgeführt werden. Deren Ergebnis ist die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit. 

Aber dies führt dazu, dass schon einfachste Lichtreflexe (etwa Schatten auf der Fahrbahn) die Erfassung der Helligkeit zu Ihren Lasten beeinflussen können. Häufig ist der Messwinkel nicht exakt an die vorhandene Fahrbahnneigung angepasst. Dies führt zu sogenannten "Schrägmessungen", deren Ergebnis immer zu hohe Geschwindigkeitsangaben sind. LED- Scheinwerfer haben mit ihrem pulsierenden Licht den gleichen Effekt. Ist der Sensorkopf nicht genau parallel zur Fahrbahnneigung aufgestellt, kommt es auch zu Verfälschungen. Mangelnde Wartung hat einen Verfall der Geräteeichung zur Folge. In diesen Fällen wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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