Geblitzt: BAB 1, km 321,740 Fahrtrichtung Bremen- Bußgeld vermeiden!

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Wenn Sie an dieser Messstelle von dem mobilen Blitzer erfasst wurden und deswegen Post von der Bußgeldstelle in Unna erhalten haben, kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Das Ergebnis  einer groß angelegten deutschlandweiten Testreihe  zu verschiedenen Messgerätetypen war, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel aufwiesen, 5 % technische Mängel hatten und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler beinhalteten. Sie sehen, die Ursachen für den Erfolg eines Einspruchs können vielfältig sein, aber ein Bußgeldbescheid ist fast immer angreifbar. Ein erfahrener Verteidiger wird die für Sie erfolgsversprechende Vorgehensweise wählen. An dieser Messstelle sind es die möglichen Ungenauigkeiten des verwendeten Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed. 

Die Messung erfolgt auf der Basis einer Laserpulszeitmessung (LIDAR= Light Desertion And Ranging) Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst; der LIDAR sendet dabei kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich  in einer Entfernung zwischen 10 bis 75 m innerhalb eines horizontalen  Blickfeldes (Scannwinkel) von 45 Grad ab.  Aus der Zeit, die das gemessene Fahrzeug für die eingegebene Strecke braucht, wird die Geschwindigkeit berechnet.

Doch um eine genaue Messung zu erhalten, müssen bestimmte Parameter eingehalten und Fehler des Gerätes berücksichtigt werden. Dieses gelingt häufig nicht. Poliscan soll möglichst nahe am Fahrbahnrand aufgebaut werden. Im Stativbetrieb ist es wichtig, den mobilen Blitzer auf ausreichend festem Untergrund aufzustellen, damit sich während der Messung keine negativen Veränderungen ergeben. Auf dieses Erfordernis achten die Beamten selten. Nach der Anmeldung, der Standortbestimmung und der Kontrolle von Datum und Uhrzeit ist die Justage des Gerätes notwendig. Von besonderer Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die richtige Einstellung des Schwenkwinkels, der anhand des Abstandes des Blitzers zum Fahrbahnrand ermittelt wird. Hierfür sind besondere Kenntnisse und Sorgfalt des Messbeamten notwendig. Fehlen diese, was häufig der Fall ist, wird die Messreihe ungenau. Das Messfoto ist das einzige Beweismittel. Für dessen Auswertung ist die vom Hersteller mitgelieferte digitale Auswerteschablone entscheidend, die nachträglich auf das Messfoto gelegt wird. Hier geschehen die meisten Fehler. Es kann auch zu Zuordnungsproblemen kommen, wenn im dichten Verkehrsgeschehen gemessen wird und sich in direkter Nähe des angeblich gemessenen Fahrzeugs ein weiteres Fahrzeug in derselben Fahrtrichtung befindet. Außerdem haben Testreihen ergeben, dass serienmäßig ca. 50 % der Messungen, die angegebene Geschwindigkeit nicht mit der tatsächlich gefahrenen übereinstimmt. Es wurden auch schon ganze Messreihen für ungültig erklärt, wie die zwingend erforderliche Eichung des Gerätes abgelaufen war. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle herausfinden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen.  Das technische Gutachten benennt die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf Ihre Messung. Es ist damit die Grundlage für Beweisanträge mit denen dem Gericht die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren.Er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht und hat die Ausbildung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht absolviert. Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht besteht eben aus diesen Rechtsgebieten. Rechtsanwalt Junge hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

 


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