Geblitzt: BAB 10, km 167,55, in Richtung Frankfurt/Oder- Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot verhindern!
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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten? Der darin gemachte Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h? Dann lohnt es sich, die Messung mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers anzufechten. Denn das hier verwendete Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist derart fehleranfällig, dass seinetwegen überdurchschnittliche Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.
Seine Funktionsweise ist einfach erklärt. Es werden Lasersignale ausgesandt, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die Impulse werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messgerät zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten dienen dazu, die für die Messstrecke benötigte Fahrzeit zu bestimmen und dann wird durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt.
Jedoch verursacht die Überlänge der Messstrecke eine nicht beabsichtigte Signalauffächerung und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Natürlich führt dies auch zu einer massiven Verfälschung der Messdaten und zwar so häufig, dass allein wegen dieses Serienfehlers etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch sind. Befindet sich mehr als Fahrzeug im Messbereich, treten Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auf. Ein sicheres Zeichen dafür ist, dass auf dem Beweisfoto noch ein anderes Auto zum Teil abgebildet ist. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dann führen schon minimalste Abweichungen bei der Ausrichtung zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das Messpersonal, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.
Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messdaten gewonnen werden.
Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.
Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.
Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.
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