Geblitzt: BAB 10 (AD Spreeau), Tangente A 12 zu A 10, Abschn. 81, km 0,0, in FR AK Schönefelder Kreuz!

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Die Bußgeldstelle des Landes Brandenburg (ZBSt Pol BB) wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 Km/h vor? Bevor Sie vorschnell die Strafen akzeptieren, lohnt sich die Überprüfung durch einen spezialisierten Verteidiger. Denn das Beweismittel "Lasermessung" meint hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dieses ist allerdings so fehlerträchtig, dass überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Das Gerät arbeitet nach folgendem Prinzip. Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Blitzer zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für die Strecke benötigten Fahrzeit und dann kann mit Hilfe einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Aber die Länge der Messstrecke verursacht eine Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch eine Datenverzerrung. Diese Funktionsstörung tritt so häufig und massiv auf, dass etwa jedes zweite Messergebnis schon  allein aus diesem Grund falsch ist. Außerdem muss der Sensor unbedingt exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist aber der Aufbau in diesem Punkt nicht genau genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist nicht sicher, ob tatsächlich das abegebildete Auto gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot werden nicht mehr ausgesprochen.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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