Geblitzt: BAB 10, km 153,830 in Fahrtrichtung Potsdam-Bußgeld vermeiden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg erhalten? Ihnen wird darin ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgeworfen? Dann lohnt es sich den Messvorgang durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lasssen. Rechtsanwalt Andreas Junge betreut seit Jahren erfolgreich Bußgeldverfahren mit diesem Blitzer und erklärt in diesem Artikel die Erfolgschancen und seine Vorgehensweise.

Der mobile Blitzer wird im Dreieck Havelland auf der BAB 10 aufgestellt, dort wo die BAB 24 in Richtung Hamburg vom Berliner Ring abzweigt. Falls man aus Hamburg kommt, erreicht man den Blitzer, wenn man quasi rechts Richtung Hamburg abbiegt. Fährt man auf dem Berliner Ring (BAB 10) vom Kreuz Oranienburg kommend in Richtung Potsdam weiter, biegt praktisch links ab und kommt auf die Messstelle zu. Bei der Zusammenführung dieser Fahrspuren wird das Messgerät am rechten Rand aufgestellt. Innerhalb des Autobahndreiecks wird die erlaubte Geschwindigkeit erst auf 100 km/ h und dann zweimal auf 80 km/h gedrosselt. Die beidseitige Beschilderung genügt nach Ansicht des hier zuständigen Amtsgerichts Oranienburg noch verkehrspsychologischen Anforderungen. Allerdings wird bei dichtem Verkehr oder schlechter Sicht ein Augenblicksversagen großzügig bejaht.

Der Hauptangriffspunkt der Verteidigung sind hier aber die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed. Denn diese sind ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser  Blitzertyp sendet Laserstrahlen im Infrarotbereich aus, 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 140 cm  auf 75 m. Fährt in diese Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeit- Messung. Dabei werden die Laserstrahlen reflektiert und zum Blitzer zurückgesandt. Dadurch kann die Fahrzeit für die eingegebene Wegstrecke ermittelt und hieraus die Geschwindigkeit berechnet werden.

Die auf der Länge der Strecke entstehende Strahlenaufweitung führt aber zu einem Signalkegel. Dieser verursacht bei mindestens 50 % aller Messungen eine Verzerrung der Rückstrahlsignale und somit eine falsche Geschwindigkeitsberechnung. Das Fertigen des Beweisfotos erfolgt nach der eigentlichen Messung. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, ist die Zuordnung im Einspruchsverfahren oft nicht nachvollziehbar, was immer zu einer Verfahrenseinstellung führt.bSehr häufig wird der Scanwinkel nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn eingestellt. Dabei führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. In der Messakte muss eine Schulung der Messbeamten an dem Gerätetyp dokumentiert sein. Fehlt ein solches Zertifikat, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Eichung des Blitzers zum Zeitpunkt der Messung ungültig, etwa weil die Wartungsintervalle nicht eingehalten wurden, wird die gesamte Messreihe verworfen und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch weitere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher von einem  Sachverständigen ein technisches  Gutachten für Ihre Messung anfertigen. 

Dessen Kosten sowie die gesamten Verfahrenskosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. 

Dieses Gutachten ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen  Amtsgericht  Oranienburg die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung Ihres Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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