Geblitzt: BAB 10, km 155,5, in FR Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h vor? Dann können die Folgen nicht nur teuer werden. Denn ab 21 km/h zuviel droht ein Punkt und ab 26 km/h Überschreitung ist neben einem hohen Bußgeld noch ein Monat Fahrverbot möglich.
Doch soweit muss es nicht kommen. Die Bezeichnung Lasermessung auf dem Anhörungsbogen meint ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed und dieses ist für seine Fehleranfälligkeit mehr als berüchtigt.
Aufgestellt ist es im nördlichen Teil der BAB 10 („Berliner Ring“) in westlicher Fahrtrichtung. Der Kilometer 155,5 befindet sich mitten im Dreieck Havelland, wo die BAB 24 in Richtung Hamburg von der BAB 10 abgeht. Die Messstelle befindet sich unter Brücke, über welche die Fahrzeuge in Richtung Potsdam fahren.
Das Messprinzip ist einfach erklärt. Der Blitzer sendet auf einer Messlänge von 75 m Laserimpulse aus, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt werden. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.
Aber die Länge der Messstrecke führt schon zu einer Impulsauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Allein wegen dieses Serienfehlers sind die Geschwindigkeitsangaben auf etwa der Hälfte aller Bescheide falsch. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel auf die Fahrbahn ausgerichtet, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Bei dichtem Verkehr oder Überholmanövern kann es Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis, dass tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Befindet sich in der Messakte kein Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, liegt ein Beweisverwertungsverbot vor. Dies kann auch geltend gemacht werden, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.
Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.
Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten bei einem anerkannten Sachverständigen mit TÜV- Zertifikat ein. Dieses weist dann die bei Ihrer Messung entstandenen Fehler dem hier zuständigen Amtsgericht Oranienburg nach.
Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Natürlich entfällt dann ein Fahrverbot oder mögliche Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.
Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.
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