Geblitzt: BAB 10, km 79,85, zwischen Ludwigsfelde und AD Nuthetal, in FR AD Nuthetal / Michendorf- Bußgeld verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg wirft Ihnen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohenden Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Gleich nach der Anschlussstelle Ludwigsfelde-West bei Kilometer 78,2 wird die zuvor freigegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit durch einen sog. „Trichter“ erst auf 120 km/h, dann auf 100 km/h und schließlich auf 80 km/h gesenkt. Das Schild auf 80 km/h ist mit den Zusatzschildern „Straßenschäden“ und „auf 6 km“ versehen. Dieser Hinweis genügt nach Ansicht des hier zuständigen Amtsgericht Zossen noch verkehrspsychologischen Anforderungen.

Gemessen wird aber mittels eines Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, welches hier in der Form eines Enforcement Trailers ausgestellt wird. Das heißt nichts anderes als das der Blitzer hier in einer transportablen Messeinheit eingebaut ist, welche fünf Tage lang allein mit einem Akku betrieben wird. 

Diese sendet ununterbrochen Laserstrahlen aus, die von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Gerät zurückgesandt werden. Hierdurch kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und damit die Geschwindigkeit berechnet werden. Wir der Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Selbst jüngste Messreihen haben aber bestätigt, dass bei mindestens der Hälfte aller Messungen eine fehlerhafte Datenverarbeitung erfolgt, die zu unzutreffenden Messergebnissen führt. Auch bei Ihrem Vorgang kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Häufig ist der Scanwinkel nicht genau justiert, wobei schon die Abweichung um ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt und ab 5 Grad ist die Messung zu verwerfen. 

Der Blitzer hat Zuordnungsschwierigkeiten und dies besonders bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten. Dann ist nicht sicher nachvollziehbar, ob die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Bei über 50 % aller Messungen werden die relevanten Daten außerhalb des zugelassenen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweiserhebungsverbot führen.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messung annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. 

Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Dessen Gutachten benennt die gefundenen Fehler und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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