Geblitzt: BAB 11, bei km 77,8, Abfahrt Gramzow, FR Kreuz Uckermark / Stettin-Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zum Vorwurf. Dann lohnt sich die Überprüfung des Vorgangs durch einen spezialisierten Verteidiger. Denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dieses Modell ist für seine zahlreichen Fehlerquellen berüchtigt und die Hauptursache, dass nach einem Einspruch überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Die Geschwindigkeit wird mit Hilfe von Laserstrahlen ermittelt, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Sie werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und damit eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die überlange Messstrecke führt zur einer nicht beabsichtigten Auffächerung der Signale und dadurch auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich werden dadurch auch die empfangenen Daten verfälscht und zwar so häufig, dass schon allein aus diesem Grund etwa jede zweite Messung falsch ist. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Der Bußgeldstelle ist dan kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Fehlt in der Akte der vorgeschriebene Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten oder ist die Geräteeichung erloschen, kann der Verteidiger erfolgreich ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe werden die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, inklusive der Beauftragung des Gutachters.

Überdurchschnittlich viele der von Rechtsanwalt Junge betreuten Verfahren werden eingestellt. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.

Foto(s): andreas junge

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