Geblitzt: BAB 11, km 31,77 in Fahrtrichtung Berlin- Rat und Tipps vom Fachanwalt!

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Sie sind hier von dem mobilen Blitzer erfasst worden und haben deswegen einen Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten? Hier kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Gemessen wird zwischen den Anschlussstellen Werbellin und Finowfurt. Der Blitzer wird ca. 2 km vor der Anschlussstelle Finowfurt aufgestellt. Schon vor der Messstelle wechseln sich Bereiche mit unbeschränkter Geschwindigkeit mit solchen ab, auf denen 120 km/h erlaubt sind. An der Messstelle selbst ist die Geschwindigkeit auf 120 km/h beschränkt.  Die durchgehende Beschilderung genügt verkehrspsychologischen Anforderungen, jedoch wurden in einigen Fällen auch die Voraussetzungen eines Augenblicksversagens bejaht.

Erfolgsgaranten für Ihren Einspruch sind aber hier die Schwächen des verwendeten Einseitensensor ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0.  Das Gerät misst die Helligkeitsunterschiede, die ein vorbeifahrendes Fahrzeug auf eine zuvor eingestellten Strecke verursacht. Mittels der dabei gemessenen Zeit, wird die Geschwindigkeit berechnet. Diese Messmethode kann aber schon zu Ungenauigkeiten führen, wenn auf direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät gerichtet ist. Auch Lichtreflexe (etwa der Schatten des Fahrzeugs9 können das Messergebnis zu Ihren Lasten verfälschen. Die Ausrichtung des Sensorkopfes (welcher die Helligkeitsunterschiede misst) kann sich  auf Grund von Erschütterungen, Sogwirkungen oder Einsacken der Stative im losen Untergrund verändern. Eine eindeutige Abweichung der Bildausschnitte ist hierbei ein Indikator für einen möglicherweise unsicheren Stand der Messgerätekomponenten. Auch dieser Aufbaufehler kommt nicht selten vor und führt zu einer negativen Beeinflussung der Messung. Gemäß den Vorgaben des Herstellers ist bei der Aufstellung des Sensorkopfes die Neigung der Straße mit Hilfe der Neigungswasserwaage auf den Sensorkopf zu übertragen und der sogenannte Neigungswinkel einzustellen. Nach Beendigung der Messung hat der Bediener die Einstellung des Sensorkopfes nochmals zu überprüfen. Bei einer Abweichung von mehr als 2° dürfen alle Messungen seit der letzten Überprüfung nicht verwertet werden. Dieses Erfordernis wird vom Messpersonal auch häufig nicht beachtet. Laut Bedienungsanleitung ist der Fotopunkt der Ort, an dem sich die Vorderfront der gemessenen Fahrzeuge zum Fotozeitpunkt befindet. Die Fotolinie ist eine gedachte Linie, sie erstreckt sich am Fotopunkt quer über die Fahrbahn und parallel in Blickrichtung des Sensorkopfes. Bei den kabelgebundenen Kameraeinrichtungen befindet sich der Fotopunkt geschwindigkeitsunabhängig in einem Abstand von 3 m zum mittleren Sensor. Für eine zweifelsfreie und eindeutige Zuordnung der Messwerte zu den Betroffenenfahrzeugen muss, z.B. durch Lübecker Hütchen, der Ort der Fotolinie für jede überwachte Fahrbahn dokumentiert werden. Sehr oft fehlt diese Dokumentation und die Messung kann dann nicht als exakt bewertet werden. Es wurden auch schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen war. Diese und andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Das Gutachten ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Eberswalde die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.  

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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