Geblitzt BAB 12, km 6,0, in Richtung AS Friedersdorf!- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten? Der Vorwurf ist ein angebliches Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h? Dann lohnt es sich, gegen die drohenden Strafen mit einem Einspruch vorzugehen. Denn das als Beweismittel benannte Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist für sejne Unzuverlässigkeit berüchtigt. Seine Fehlerquellen sind die Hauptgrund, dass hier überdurchschnittlich viele Verfahren auf Antrag eingestellt werden.

Das Messprinzip dieses Blitzertyps ist einfach erklärt. Der Messsensor strahlt Laserimpulse aus, die von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt werden. Erfasst wird dabei ein Straßenlänge von 75 Meter. Die gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für diese Strecke benötigten Fahrzeit und so eine Berechnung der Geschwindigkeit. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Aber gerade die Länge der Messstrecke führt zu größten Unsicherheiten. Denn sie verursacht eine Signalauffächerung und damit eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die Berechnung beruht dann nicht mehr auf der tatsächlichen Fahrzeit. Bei etwa jeder zweiten Messung sind aus diesem Grund die Geschwindigkeitsangaben falsch. Der Messsensor muss außerdem genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft geschieht dies nicht exakt genug, was immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben zur Folge hat. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, hat die Kamera Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher nachweisbar, ob tatsächlich das Auto auf dem Foto geblitzt wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder ungültig, wird entweder die Messreihe gänzlich annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die auswertenden Beamten, gilt ein Verwertungsverbot.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messprotokolle  gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die Fehler Ihrer Messung nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren sehr erfolgreich in Bußgeldverfahren und kennt die Besonderheiten dieser Messstelle.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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