Geblitzt: BAB 13 (AS Schwarzheide, BASF), km 106,67 in FR AS Klettwitz- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ihnen wird von der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h vorgeworfen? Dann akzeptieren Sie den Bußgeldbescheid nicht zu schnell. Denn die Chancen erfolgreich die drohenden Strafen anzufechten, stehen hier sehr gut. Die beste Garantie hierfür ist die Fehleranfälligkeit des verwendeten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Es werden Laserimpulse ausgestrahlt, welche die Autobahn auf einer Länge von 10 bis 75 Metern erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden Sie zu dem Messgerät zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon die Länge der Messstrecke verursacht eine Impulsauffächerung und damit verbunden eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch verfälschte Berechnung ist die Ursache, dass etwa 50 % aller Berechnungen falsch sind. Oft ist auch der Messsensor nicht im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dann führt schon die kleinste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Bei dichtem Verkehr hat dieser Blitzertyp Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das fotografierte Fahrzeug gemessen wurde. Befindet sich in der Messakte kein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, darf die Messung nicht verwertet werden. Häufig ist hier die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig wird sogar die gesamte Messstrecke annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig dokumentiert, kann ebenfalls ein Verwertungsverbot geltend gemacht werden.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die Fehler des Messvorgangs nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema