Geblitzt: BAB 13, km 28,15 in Richtung Berlin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Wird Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen, dann sind dessen zahlreiche Fehlerquellen die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet Laserimpulse im rechten Winkel und auf einer Länge von 75 Metern aus. Ankommende Fahrzeuge reflektieren sie und senden sie zum Gerät zurück. Die hieraus gewonnenen Daten ermöglichen ein Berechnen der auf der Messstrecke gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeit.

Aber gerade die Länge der Messstrecke führt zu einer Impulsaufweitung. Diese wiederum führt zu Ungenauigkeiten bei der Datenerfassung und damit zu falschen Geschwindigkeitsberechnungen. Dieser Fehler tritt bei mindestens jeder zweiten Messung auf. Häufig wird der Messwinkel ungenau eingestellt, die Folge ist automatisch eine zu hohe Geschwindigkeitsangabe. Befinden sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher feststellbar, bei welchem Fahrzeug die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde. Unbedingt erforderlich ist das Vorhandensein eines zertifizierten Nachweises, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden. Fehlt ein solcher in der Akte, kann die Messung keinen Bestand haben. Ebenfalls häufig ist die Eichung des Blitzers nicht rechtzeitig erneuert. Wird dieses festgestellt, ist sogar die gesamte Messreihe zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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