Geblitzt: BAB 13, km 36,15, in Richtung Staakow- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von hier 100 km/h vor? Dann muss dieser Geschwindigkeitsverstoß für Sie keine Folgen haben, denn die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sind hier überdurchschnittlich gut.

Denn als Beweismittel wird hier ein Einseitensensor des Typs ESO 3.0 eingesetzt. Dieser Blitzer ist zwar eines der Standardmessgeräte der Brandenburger Polizei, seine zahlreichen Fehlerquelle haben aber schon in zahllosen Gerichtsverfahren zu einem Freispruch oder Verfahrenseinstellung geführt.

Dieses Messgerät arbeitet nach folgendem Prinzip. Die auf einem länglichen Messbalken befindlichen Sensoren registrieren auf einer Länge von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Die dadurch gewonnenen Daten sind die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Dieses führt aber naturgemäß dazu, dass schon einfachste Lichtreflexe, wie Schatten auf der Fahrbahn, die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen. Dies gilt auch für das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern. Weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), kann die exakte Bestimmung des Umrisses bei Dunkelheit beeinträchtigt und die ermittelte Geschwindigkeit falsch bestimmt werden. Sehr oft ist der Messbalken nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn eingestellt, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers (dieser umfasst  hier 75 Meter) kann es zu großen Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen, weil die Kamera zeitlich versetzt ausgelöst wird. Dann ist nicht sicher, bei welchem Fahrzeug die Messung erfolgte. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt oder sogar die gesamte Messreihe verworfen.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen, in welchem die Messfehler nachgewiesen werden.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann nicht mehr möglich.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema