Geblitzt: BAB 13, km 61,82 in Fahrtrichtung AS Kittlitz- Bußgeld vermeiden!

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Der mobile Blitzer befindet sich im Bereich des Autobahndreiecks Spreewald, direkt im Bereich der Aufspaltung zwischen der BAB 13 und der BAB 15. Wenn Sie Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten haben, stehen die Chancen für den Erfolg Ihres Einspruchs gegen Bußgeld, Punkte oder gar Fahrverbot sehr gut.

Das hier verwendete Messgerät vom Typ ESO ES 8.0 liefert der Verteidigung hier die besten Argumente. Lichtschrankengeräte messen mittels mehrerer Infrarot- oder Laserstrahlen. Diese überqueren die Fahrbahn im rechten Winkel. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen gebraucht wird, kann das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit errechnen. Entsprechend funktioniert dies bei den Einseitensensorgeräten (ESO), die jedoch nur Helligkeitsunterschiede messen, nicht aber selbst Strahlen aussenden. Daher kann schon unmittelbare Sonneneinstrahlung die Helligkeitsunterschiede und damit die Messung massiv beeinflussen. Lichtschrankenmessgeräte bedürfen einer gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO ein Jahr gültigen Eichung. Ist die Eichung erloschen ist die Messung nach Ansicht des hier zuständigen Amtsgerichts Lübben nicht verwertbar. Es wurden hier schon Betroffene ganzer Messreihen freigesprochen. Beim Aufbau des Gerätes wird mit der zu dem System gehörenden Neigungswaage die Fahrbahnneigung der Fahrbahn in Längsrichtung gestimmt. Oft geschieht dieses zu nachlässig und die Messung ist durch die falsche Ausrichtung nicht exakt. Es ist natürlich auch die zum Zeitpunkt der Messung vorhandene Bodenbeschaffenheit der Messstelle im Blick zu behalten. Ist der Boden etwa vom Regen aufgeweicht, so kann das Messgerät "sacken", wodurch die erforderliche Parallelität nicht mehr gegeben ist. Bei dichtem Verkehr kann es Schwierigkeiten mit der Zuordnung geben. Diese kleine und bei weitem nicht abschliessende Auflistung zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihre Messung ein technisches Gutachten erstellen. Der Sachverständige wertet die Rohmessdaten und Messprotokolle Ihrer Messung aus. Es werden die gefundenen Fehler und deren Auswirkung auf Ihr Messergebnis aufgelistet und begründet. Damit ist das Gutachten die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Amtsgericht Lübben die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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