Geblitzt: BAB 14, zw. AK Wismar u. AS Jesendorf, Brückenbauwerk 2155/513, Ri. Jesendorf- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg macht wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Bevor Sie sich über die drohenden Strafen ärgern, kann es sich lohnen, einen spezialisierten Verteidiger zu beauftragen. Denn die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sind hier sehr gut. Denn gemessen wird hier mit einem Lichtmesssystem und dessen Schwächen sind in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren nachgewiesen worden.

Der Messbalken des Geräts ist mit fünf Sensoren ausgestattet, welche auf einer Länge von 25 Metern Lichtimpulse aussenden. Das Fahrzeug durchfährt diese für das Auge nicht sichtbaren Lichtschranken und die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung. Deren Ergebnis ist die gefahrene Geschwindigkeit.

Oft ist der Blitzer aber nicht genau im rechten Winkel zur Fahrbahnneigung ausgerichtet. Dann führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Auch direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät kann die Messung negativ beeinflussen. Besonders bei dichtem Verkehr hat dieses Messsystem Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Treten diese auf, ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das fotografierte Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die Fehler nach.

Als Ergebnis wird der Bußgeldbescheid aufgehoben oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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