Geblitzt BAB 15, km 2,05 in Fahrtrichtung AS Lübbenau- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

  • 3 Minuten Lesezeit

In einem Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann kann auf jeden Fall zeitnah folgende Bußgeldbescheid teuer und unangenehm werden. Neben einem hohen Bußgeld droht schon ab 21 km/h zuviel ein Punkt und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich.

Doch soweit muss es nicht kommen.

Der Blitzer wird kurz vor dem Dreieck Spreewald, genauer zwischen der Anschlussstelle Boblitz und dem Autobahndreieck Spreewald aufgestellt.

Gemessen wird mit einem Einseitensensor des Typs ESO ES 3.0 oder seinem fast baugleichen Nachfolger ESO ES 8.0. Dessen zahlreiche Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzertyp registriert die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede und ermittelt durch die hieraus gewonnenen Daten die Geschwindigkeit.

Dabei können aber schon kleinste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen.

Gleiches gilt für das pulsierende Licht von LED_ Scheinwerfern. Das Pulsieren ist zwar für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar, zahllose Testreihen haben dieses aber eindeutig als eine sehr große Fehlerquelle identifiziert.

Sehr oft wird der Scanwinkel nicht genau eingestellt. Aber schon die Abweichung um ein Grad führt automatisch zu überhöhten Messergebnissen.

Bei einem hohen Verkehrsaufkommen können Zuordnungsschwierigkeiten auftreten. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass tatsächlich an dem abgebildeten Fahrzeug eine Messung durchgeführt wurde.

Sollte sich in der Akte kein Nachweis über die Schulung der Messbeamten an dem Gerät befinden, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema