Geblitzt: BAB 2, km 39,5, in FR AS Ziesar- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h vor. Dann können Ihnen Strafen von einem möglichen hohen Bußgeld bis zu mehreren Monaten Fahrverbot drohen. Zwar wird die hier aufgestellte Beschilderung generell als zulässig erachtet, jedoch sind die Fehlerquellen und Ungenauigkeiten des verwendeten Lasermessgeräts vom Typ Poliscan Speed die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer tastet die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern mit Hilfe von Laserimpulsen ab. Diese werden im rechten Winkel ausgestrahlt und von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Blitzer zurückgesandt. Mit Hilfe der dann möglichen Ort- Zeit- Messung wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Aber die Länge der Messstrecke führt dazu, dass es zu Signalauffächerung kommt. Der dadurch entstehende Impulskegel verursacht eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dann auftretenden Fehler bei der Geschwindigkeitsberechnung führen dazu, dass auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Ebenso werden oft mehrere Fahrzeuge gleichzeitig von dem Gerät erfasst. Dann kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, d.h., der Bußgeldstelle ist kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Pkw die Geschwindigkeit gemessen wurde. Ebenfalls ist der Messwinkel häufig nicht exakt genug justiert. Dann kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Findet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerät geschult wurden, ist die Messung nicht verwertbar. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Analyse Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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