Geblitzt: BAB 24, km 169,0 (Baustelle), in FR Berlin- Fehlerhafte Messung!

  • 3 Minuten Lesezeit

Auf der Bundesautobahn 24 bei Kilometer 169,0, innerhalb einer Baustelle in Fahrtrichtung Berlin, wird die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h überwacht. Die Kontrolle erfolgt durch die Zentrale Bußgeldstelle Brandenburgs in Gransee. Dabei kommt das Lasermessgerät PolIScan Speed zum Einsatz, das jedoch für eine Vielzahl von Messfehlern bekannt ist. Diese Fehler bieten betroffenen Fahrern exzellente Erfolgsaussichten für einen Einspruch – insbesondere mit der Unterstützung des erfahrenen Rechtsanwalts Andreas Junge, einem Spezialisten im Verkehrsrecht, der bundesweit seit Jahren erfolgreich tätig ist.

Funktionsweise des PolIScan Speed und seine Fehlerquellen

Der PolIScan Speed ist ein sogenanntes LIDAR-Messgerät (Light Detection and Ranging), das Fahrzeuge mittels Laserscans erfasst und deren Geschwindigkeit bestimmt. Das System arbeitet mit einem sogenannten dynamischen Messbereich, in dem mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfasst werden können. Die Geschwindigkeit wird dabei durch die Laufzeitmessung der Laserstrahlen berechnet.

Obwohl dieses System als modern gilt, gibt es zahlreiche technische Schwachstellen, die zu fehlerhaften Messungen führen können:

Fehlzuordnung von Fahrzeugen: Da das Gerät mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfassen kann, besteht die Gefahr, dass eine falsche Geschwindigkeit einem falschen Fahrzeug zugeordnet wird.

Probleme bei Fahrbahnverengungen: In Baustellenbereichen, wo Fahrbahnen oft schmaler sind, kann es zu Messungen kommen, bei denen das Gerät Fahrzeuge nicht korrekt erfasst oder deren Geschwindigkeit falsch berechnet.

Fehlmessungen bei Fahrzeugen außerhalb des idealen Messbereichs: Das System basiert auf einer mehrspurigen Erfassung. Fahrzeuge, die sich am Rand des Erfassungsbereichs befinden, werden häufig fehlerhaft gemessen.

Reflexionen und Streuung des Laserstrahls: Durch Baustellenabsperrungen oder andere Hindernisse können Reflexionen entstehen, die die Messergebnisse verfälschen.

Fehlende Speicherung von Rohmessdaten: Der PolIScan Speed speichert keine verwertbaren Rohmessdaten, wodurch eine nachträgliche Prüfung der Messung oft nicht möglich ist.

Fehlende oder fehlerhafte Eichung: Wird das Gerät nicht regelmäßig oder ordnungsgemäß geeicht, können sämtliche Messungen als fehlerhaft betrachtet werden.

Warum ein Einspruch besonders gute Erfolgsaussichten hat

Aufgrund der zahlreichen Fehlerquellen bestehen sehr gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, der auf einer Messung mit dem PolIScan Speed beruht. Viele Gerichte haben in der Vergangenheit Verfahren eingestellt, weil die Messwerte nicht nachvollziehbar waren oder ein Fahrzeug nicht eindeutig zugeordnet werden konnte.

Ein entscheidender Vorteil für Betroffene: Die Fehler in der Messung lassen sich durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten nachweisen. Damit kann belegt werden, dass die Messung fehlerhaft war und ein Bußgeldbescheid somit keine rechtliche Grundlage hat.

Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr Spezialist für Verkehrsrecht

Ein erfolgreicher Einspruch setzt fundierte rechtliche und technische Kenntnisse voraus. Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein ausgewiesener Experte für Verkehrsrecht und hat bereits unzählige Verfahren gegen fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen gewonnen. Seine Erfahrung und sein Engagement machen ihn zum idealen Ansprechpartner für alle Betroffenen, die sich gegen eine unrechtmäßige Sanktion wehren wollen.

Vorteile einer Verteidigung durch Rechtsanwalt Junge:

  • Erfolgreiche bundesweite Tätigkeit mit jahrelanger Erfahrung im Bereich fehlerhafter Messungen

  • TÜV-zertifizierte Gutachten zur Überprüfung der Messfehler

  • Kostenfreie Prüfung des Bußgeldbescheids

  • Keine Kosten bei Rechtsschutzversicherung – auch keine Selbstbeteiligung, da diese von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht wird

  • Schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme

Kontaktmöglichkeiten

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und sich gegen die Messung wehren möchten, können Sie Rechtsanwalt Andreas Junge einfach und unkompliziert kontaktieren:

✔ Über das Kontaktformular auf anwalt.de

Direkt zur KanzleiPer E-Mail: junge@jhb.legalTelefonisch: 030-39839032✔ Bei dringenden Fragen auch außerhalb der Bürozeiten: 0179-2346907

Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie Ihren Bescheid prüfen – mit einem Spezialisten an Ihrer Seite stehen die Erfolgsaussichten auf eine Aufhebung des Bußgeldbescheids besonders hoch!


Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema