Geblitzt: BAB 24, km 175,55, Höhe Raststätte Prignitz Ost, in FR Hamburg / Rostock- Bußgeld verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h zum Vorwurf? Dann lohnt es sich, den Messvorgang durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn dank der Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed, liegt die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren weit über dem Durchschnitt. 

Die Funktionsweise dieses Blitzertyps ist einfach zu erklären. Das Gerät sendet Laserstrahlen aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Sobald sich ein Fahrzeug im Messberreich befindet, werden diese Signale von diesem reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit und dann wird durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Gescnwindigkeit ermittelt.

Aber durch die Überlänge der Messstrecke wird eine Auffächerung der ausgesandten Signale und damit natürlich auch eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse verursacht. Dies geschieht so häufig und vor allem massiv, dass schon allein aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Auch durch eine kantige Karrosserie fehlgeleitete Strahlen sind eine nicht seltene Fehlerquelle. Fast immer befinden sich mehrere Fahrzeuge zeitgleich im Messbereich. Dann kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich bei dem abgebildeten Fahrzeug die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde. Der Messsensor muss unbedingt exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Aber oft geschieht die Ausrichtung beim Aufbau nicht genau genug und dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Ist die Geräteeichung zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert. Fehlt in der Akte der vorgeschriebene Schulungsnachweis für die Messbeamten, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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